Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. AL – Automobile, Inh. Angela Allmeroth

 

1.      Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1       Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung der Fa. AL - Automobile, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande.

1.2       Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der  
schriftlichen Zustimmung der AL - Automobile und sind nur mit dem Firmenstempel und der Unterschrift des Firmeninhabers o. deren Berechtigten als Original und nicht als Kopie gültig.

1.3       Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten sie ihre Unterlagen zu ihren Bestellungen verlieren, wenden sie sich bitte per Mail/Fax/Telefon an uns. Wir senden ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.

1.4       Alle persönlichen Daten werden vertraulich gem. Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen (Spediteure etc.) weitergegeben. Bei Ratenzahlungs- und Kreditkäufen werden Kundendaten an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) übermittelt und zum Zwecke der Kreditsicherung geprüft. Sie können Auskünfte bei der SCHUFA einholen über Daten, die sie betreffen. Bitte wenden sie sich direkt an die SCHUFA unter www.schufa.de. Bei Kunden, die per Nachnahme oder Vorauskasse bei uns bestellen und damit für uns kein Zahlungsausfallrisiko besteht, findet üblicherweise keine Datenübermittlung an oben genannte Firmen statt.

2.     Preise und Zahlungsbedingungen

2.1       Soweit nicht anders angegeben, hält sich AL - Automobile an die, in ihren Angeboten enthaltenen Preise, solange der Vorrat reicht. Maßgebend sind die, in der Auftragsbestätigung (wenn gewünscht schriftlich ansonsten mündlich) des Kunden genannten Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Preisirrtümer vorbehalten.
Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreibens.

2.2       Diese Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab dem Lager Kaufungen , zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Falls der Kunde Installation, Schulungen, Nebenleistungen o.ä. wünscht, so wird dies extra berechnet und von AL - Automobile als selbstständige Dienstleistung mit Rechnung angegeben.

2.3       Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Fa. AL - Automobile über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug (bereits nach einer Woche) sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4       Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist AL - Automobile berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an AL - Automobile Ersatz für die entstehenden Lagerkosten zu zahlen. Diese betragen pro Monat pauschal 25,- Euro und pro angefangenen Tag 1,- Euro. Bei einem Annahmeverzug unter einem Monat fällt eine Lagerkostenzahlung von 1,- Euro pro angefangenen Tag an. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Da die Ware auf die Gefahr des Kunden hin untergebracht wird, entfallen somit ggf. alle Ansprüche, wie z.B. das Rückgaberecht, wenn die zwei Wochen überschritten sind, da AL - Automobile die Rechnung mit dem Datum, an dem die Ware geliefert wird, ausstellt. In dem Fall einer Garantie(diese bleibt unantastbar), die kurz nach einer Annahmeverweigerung eintritt, muss nun der Kunde die Einsendungs- und Rücksendungskosten selbst zu tragen. Die AL - Automobile muss in diesem Fall davon ausgehen, dass die Gewährleistung aufgrund des Annahmeverzugs und der Lagerung entstanden sein könnte.

2.5       Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3.     Lieferfristen

3.1       Die Lieferfrist beträgt in der Regel bis zu zwei Werktagen. In Ausnahmefällen kann diese auch eine Woche oder mehr betragen. Dies wird aber rechtzeitig dem Kunden mitgeteilt.
Falls die Lieferung länger andauern sollte, so übernehmen wir keine Haftung für mögliche Schäden des Kunden, es sei denn der Kunde beweist, dass dies durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits entstanden ist und der Kunde dadurch einen erheblichen Schaden davongetragen hat.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung meist mündlich, wenn vom Kunden gewünscht auch schriftlich.

3.2       Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde uns die, für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3       Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

3.4       Lieferverzögerungen, die durch schlechte Wetterbedingungen oder seitens der Spediteure unserer Händler verursacht werden, sind von uns ebenfalls nicht zu vertreten. Wir benachrichtigen sie in solchen Fällen dann rechtzeitig.

3.5       Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, haften wir auf Schadensersatz nur, wenn der Kunde nachweist, dass diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu vertreten sind.

4.     Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1.  Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen, sie werden als solche abgerechnet und bezahlt.

4.2.      Die Versandart, Versandweg und die, mit dem Versand beauftragte Firma, können wir bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3       Gibt der Besteller eine ausdrückliche Weisung über die Versandart, Versandweg und eine mit dem Versand zu beauftragende Firma auf, so muss er für die entstehenden Kosten, wenn nicht anders vereinbart, selbst aufkommen.

4.4       Der Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in der Leipziger Str. 24, in 34260 Kaufungen. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch und Risiko des Kunden. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Kunde ist verpflichtet, gekaufte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen.
Der Kunde hat offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer und AL - Automobile unverzüglich mitzuteilen und ggf. die Ware nicht anzunehmen. Wird dies nicht getan, übernimmt der Kunde selbst die Rücksendekosten. Andernfalls, also bei sofortiger und genauer Prüfung des Kunden und bei unverzüglicher Mitteilung an uns, übernehmen wir alle anfallende Kosten, die dazu dienen die beschädigte Ware zurückzusenden und erneut zu bestellen. Gegenüber AL - Automobile sind Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem sie festgestellt werden oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten erkannt werden können. In diesem Fall sind die weiteren Schritte der Fa. AL - Automobile vorbehalten.

5.     Widerrufsrecht

5.1       Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Fa. AL – Automobile, Inh. Angela Allmeroth, Leipziger Str. 24, 34260 Kaufungen.

5.2.  Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde bis zu einem      
Bestellwert von 200,- Euro die Rücksendekosten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.

5.3       Übersteigt der Bestellwert den Betrag von 200,- Euro, erfolgt die Rücksendung auf Kosten der Fa. AL - Automobile. Hierfür wurde folgende Regelung getroffen:

5.4       Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CD's, DVD's,  CD-ROM's ,Videos etc., die vom Kunden entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5.5       Geben sie beim Widerruf schriftlich oder in Textform eine Bankverbindung mit an.

5.6       Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen per Überweisung zurück. Dies gilt nur bei einwandfreier und unbenutzter bzw. originalverpackter Ware.

5.7       Abweichend von § 346 Abs.2 Satz 1 Nr.3 BGB hat der Kunde einen Wertersatz in Höhe von 5%(variiert im Grad der Abnutzung; die Entscheidung ist AL – Automobile  vorbehalten) für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Wenn sie unsere Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise, nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, soweit sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie sie es z. B. im Ladengeschäft hätten tun können. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Ware berechtigt uns jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können. Diese Entscheidung ist AL - Automobile vorbehalten und die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der von AL – Automobile getroffenen Entscheidung hat rechtliche Schritte zur Folge. Sollten sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen sie die Ware nicht regulär in Gebrauch.

6.      Eigentumsvorbehalt

6.1       Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen. Bei Pfändung der Ware geht diese automatisch wieder in den Besitz der AL - Automobile über. Dabei kann vom Vertrag nicht zurückgetreten werden.

6.2       Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. AL - Automobile behält sich vor zu bestimmen, ob die Pfändung der Ware gewährleistet wird oder in unseren Besitz zurückgeht. Die Nichtbeachtung dieses Punktes hat rechtliche Schritte zur Folge.

6.3       Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen und ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde hat AL - Automobile anteilsmäßig das Miteigentum zu übertragen. Wird dieser Punkt nicht beachtet, so geht die Ware wieder vollständig und nicht nur anteilsgemäß in den Besitz der Fa. AL – Automobile.

6.4       Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Der Kunde hat uns darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und AL - Automobile anteilsmäßig das Miteigentum zu übertragen. Bei Nichtbeachtung geht die Ware vollständig und nicht nur anteilsgemäß in unseren Besitz über und der Kunde kann aufgefordert werden, die Ware auf eigene Kosten an uns zu senden.

6.5       Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang(also mit Rechnung oder Quittung und ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer) weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

7.         Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1       Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, mit Ausnahme von Festplatten (herstellerbedingt unterschiedlich, mindestens aber 12 Monate), dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für eine normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Wir verpflichten uns somit die genaue Dauer der Garantie auf der Rechnung zu vermerken, insofern es die üblichen 2 Jahre über- oder unterschreitet.

7.2       Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, das diese Umstände nicht ursächlich für den, vom Kunden angezeigten Mangel sind.

7.3       Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der AL - Automobile oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

7.4       Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Ware sofort auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Mängel, die bei Anwendung ordentlicher Sorgfalt zu erkennen sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. (siehe Punkt 4.4)

7.5       Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung, welche der Kunde nachzuweisen hat..

7.6.      Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die
Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen. Diese wird jedoch von AL – Automobile in einem angemessenen Rahmen festgelegt.

7.7       Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, durch bsp. Lieferverzögerungen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.8          Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen müssen sie alle 
Rücksendungen im Vorfeld anmelden, da jeder Vorgang eine RMA-Nummer erhält. Ware, die ohne Anmeldung eingeschickt wird kann nicht angenommen werden. Unfreie Sendungen werden zudem auch nicht angenommen. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Dinge behalten wir uns vor entweder die Annahme der Sendung zu verweigern oder sie zu Lasten des Kunden zurückzusenden. In diesem Fall trägt der Kunde die angefallen und anfallenden Kosten der AL - Automobile, die mit diesem Fall im Zusammenhang stehen. Die Kosten können in ihrem Umfang je nach Warengröße o.ä. variieren.

7.9       Inhalt des Online-Angebotes

Die Firma AL - Automobile übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und solange der Vorrat reicht. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

7.9.1    Verweise und Links

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7.9.2    Urheber- und Kennzeichenrecht

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7.9.4    Warenzeichen
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8.         Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1       Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

8.2       Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

9.         Software, Literatur

9.1       Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.

10.       Ausfuhrgenehmigung

10.1     Eventuell die für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

11.       Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

11.1     Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache AL - Automobile nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch AL - Automobile. Dies gilt auch im Falle der von  AL - Automobile veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrags.

11.2     Nimmt ein Kunde, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist AL - Automobile berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an AL - Automobile für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 25,- Euro zu bezahlen. Die Kosten für jeden weiteren Tag betragen 1,- Euro. Bei Annahmeverzögerungen unter einem Monat betragen die Lagerkosten für jeden angefangenen Tag 1,- Euro. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

12.       Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

12.1     Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten das Gericht Mühlhausen.

12.2     Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Unwirksamkeit, Abweichungen und Vereinbarungen werden von AL - Automobile schriftlich mitgeteilt und sind nur mit dem Firmenstempel und mit Unterschrift mind. eines Gesellschafters als Original und nicht als Kopie gültig. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

12.3     Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz in Mühlhausen Gerichtsstand.

12.4     Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

 

Die Rücksendung von Kleinteilen erfolgt als Standard Postpaket welches frei an uns eingesandt werden muss. Entstandene Versandkosten werden von uns in vorher vereinbarten Fällen erstattet.

Alle Abänderungen, Abweichungen und Vereinbarungen werden von AL - Automobile schriftlich mitgeteilt und sind nur mit dem Firmenstempel und der Unterschrift mind. eines Gesellschafters als Original und nicht als Kopie gültig!
Stand: 23.01.2006